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VERLEIHBEDINGUNGEN

Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Mietvertrages.

1. Der Mieter trägt während der Mietdauer die volle Verantwortung für das Verleihobjekt.

2. Das Material ist nicht versichert (bei Auftrag Haftungsvereinbarung möglich). Mittels Zuschlag von 10% der Mietsumme übernimmt das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 75% der Vermieter.

3. Im Falle von Verlust des Verleihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden ohne Haftungsvereinbarung wird dem Mieter der Marktwert des Verleihobjekts in Rechnung gestellt bzw. angelastet.

4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Verleihobjekts muss der Kunde bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.

5. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Verleihobjekts mit Haftungsvereinbarung wird dem Mieter ein Selbstbehalt von 25% des Marktwertes des Verleihobjekts in Rechnung gestellt bzw. angelastet.

6. Bei unsachgemäßer und mutwilliger Beschädigung des Materials trotz Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.

7. Der Umtausch des Verleihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel oder Artikel höherer Kategorien ist jederzeit gegen Aufpreis möglich. Die Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien ist jedoch unmöglich.

8. Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Verleihbedingungen.

9. Das Verleihmaterial muß bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 09.00 Uhr morgens des darauffolgenden Tages.

10. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückerstattet wird, so wird seitens des Vermieters am 7. Tag der Überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.

11. Die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages ist mittels Rückgabe des Verleihobjekts möglich, jedoch ohne Rückvergütung der vereinbarten Verleihgebühr.

12. Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlegen eines ärztlichen Attests, vorgenommen.

13. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mittels Hinterlegung eines Ausweises oder einer Barsumme im Gegenwert des Verleihmaterials oder eines “in blanko” unterschriebenen gültigen Kreditkartenabzuges möglich.

14. Im Sinne und für die Wirkungen des Art. 13 des Gesetzesdekretes Nr. 196/03 (Datenschutzkodex), erklärt der Mieter hinsichtlich der Verarbeitungsmodalitäten und dem Zweck der gegenständlichen Datenverarbeitung sowie über seine Rechte gemäß Art. 7 des Gesetzesdekretes Nr. 196/03 und nachfolgende Änderungen informiert worden zu sein. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführte Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung im Sinne des Art 11 und im Sinne des Art. 20 seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verbreitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.

15. Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar. Wir bitten den Gast um eine angebrachte Behandlung des Materials, danken für das Vertrauen und wünschen angenehme Unterhaltung. 

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